Zum 1. Januar 2026 sind zahlreiche steuerrechtlich Änderungen in Kraft, über die wir Sie nachfolgend kurz informieren möchten:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. In diesem Zusammenhang wird die Geringfügigkeitsgrenze von 556 € auf 603 € monatlich angehoben, sodass bei Mindestlohn weiterhin eine Beschäftigung von rund 10 Stunden pro Woche möglich bleibt.
Mit der sogenannten Aktivrente werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu einem Betrag von 24.000 € jährlich lohnsteuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 21 EStG). Dies gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, jedoch nicht für Minijobs oder selbstständige Tätigkeiten. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an.