0911.630003

07. 06. 22.
Erstellt: Dienstag, 07. Juni 2022
Nachdem im Bundestag und Bundesrat bereits in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet wurde, müssen nun deutschlandweit über 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden - davon alleine rund 6 Millionen in Bayern.

Für jedes Grundstück müssen Sie als Eigentümer bis spätestens 31.Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben. Hierzu werden aktuell die Aufforderung seitens der Finanzämter an die Erklärungspflichtigen mit Grundbesitz verschickt.

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28. 04. 22.
Erstellt: Donnerstag, 28. April 2022

Aufgrund der aktuellen Lage vergeben wir gerne wieder Termine in unserer Kanzlei und nehmen Ihre Unterlagen wieder persönlich in Empfang. 

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie bei Betreten der Kanzleiräume weiterhin einen Mundschutz zu tragen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis - bleiben Sie gesund!
 
25. 08. 21.
Erstellt: Mittwoch, 25. August 2021

Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein neuer, bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von € 9,60 brutto.
Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt dann eine Anhebung auf € 9,82 brutto. Die bisherigen Ausnahmen zum Mindestlohn, z.B. für Azubis, sowie die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten bleiben davon unberührt.

Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher dringend überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von € 450 pro Monat überschritten wird.

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