Aufgrund der aktuellen Lage vergeben wir gerne wieder Termine in unserer Kanzlei und nehmen Ihre Unterlagen wieder persönlich in Empfang.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie bei Betreten der Kanzleiräume weiterhin einen Mundschutz zu tragen.
Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein neuer, bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von € 9,60 brutto.
Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt dann eine Anhebung auf € 9,82 brutto. Die bisherigen Ausnahmen zum Mindestlohn, z.B. für Azubis, sowie die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten bleiben davon unberührt.
Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher dringend überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von € 450 pro Monat überschritten wird.
Ab dem 1. Januar 2020 erhöht sich der Mindestlohn auf € 9,35 brutto. Die bisherigen Ausnahmen zum Mindestlohn, z.B. für Azubis, sowie die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten bleiben davon weiterhin unberührt.
Gerade bei Verträgen mit sog. "Minijobbern" sollte daher dringend überprüft werden, ob durch die erneute Anhebung des Mindestlohn bei gleichbleibender Stundenzahl die Grenze der Geringfügigkeit von € 450 pro Monat überschritten wird.