Nach über 30 Jahren intensiver und erfüllender Tätigkeit als selbstständiger Steuerberater ist es an der Zeit, ein neues Kapitel aufzuschlagen: Zum 01. September 2025 werde ich meine Steuerkanzlei an meinen Sohn, Tobias Schug, übergeben.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue Mindestlohn von € 12,41. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Anhebung auf € 12,82 erfolgen.
Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von nunmehr € 538 pro Monat überschritten wird.
Nachdem im Bundestag und Bundesrat bereits in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet wurde, müssen nun deutschlandweit über 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden - davon alleine rund 6 Millionen in Bayern.
Für jedes Grundstück müssen Sie als Eigentümer bis spätestens 31.Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben. Hierzu werden aktuell die Aufforderung seitens der Finanzämter an die Erklärungspflichtigen mit Grundbesitz verschickt.
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