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Aktueller Mindestlohn 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue Mindestlohn von € 12,41. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Anhebung auf € 12,82 erfolgen.

Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von nunmehr € 538 pro Monat überschritten wird.

Grundsteuerreform – Abgabe der Feststellungserklärung

Nachdem im Bundestag und Bundesrat bereits in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet wurde, müssen nun deutschlandweit über 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden - davon alleine rund 6 Millionen in Bayern.

Für jedes Grundstück müssen Sie als Eigentümer bis spätestens 31.Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben. Hierzu werden aktuell die Aufforderung seitens der Finanzämter an die Erklärungspflichtigen mit Grundbesitz verschickt.

Aktuelle Regelung

Aufgrund der aktuellen Lage vergeben wir gerne wieder Termine in unserer Kanzlei und nehmen Ihre Unterlagen wieder persönlich in Empfang. 

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie bei Betreten der Kanzleiräume weiterhin einen Mundschutz zu tragen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis - bleiben Sie gesund!
 
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