0911.630003

05. 07. 23.
Erstellt: Mittwoch, 05. Juli 2023

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt ein neuer, bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von € 12,00. Im gleichen Zuge wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von € 450 auf € 520 pro Monat angepasst.

Ab dem 1. Januar 2024 soll nach neuesten Vorschlägen der Mindestlohnkommission eine Anhebung um 3,4 Prozent auf € 12,41 erfolgen. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Anhebung auf € 12,82 erfolgen.

Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher bereits frühzeitig überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von € 520 pro Monat überschritten wird.

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07. 06. 22.
Erstellt: Dienstag, 07. Juni 2022
Nachdem im Bundestag und Bundesrat bereits in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet wurde, müssen nun deutschlandweit über 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden - davon alleine rund 6 Millionen in Bayern.

Für jedes Grundstück müssen Sie als Eigentümer bis spätestens 31.Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben. Hierzu werden aktuell die Aufforderung seitens der Finanzämter an die Erklärungspflichtigen mit Grundbesitz verschickt.

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28. 04. 22.
Erstellt: Donnerstag, 28. April 2022

Aufgrund der aktuellen Lage vergeben wir gerne wieder Termine in unserer Kanzlei und nehmen Ihre Unterlagen wieder persönlich in Empfang. 

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie bei Betreten der Kanzleiräume weiterhin einen Mundschutz zu tragen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis - bleiben Sie gesund!