Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue Mindestlohn von € 12,41. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Anhebung auf € 12,82 erfolgen.
Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von nunmehr € 538 pro Monat überschritten wird.