Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue Mindestlohn von € 12,41. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Anhebung auf € 12,82 erfolgen.
Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von nunmehr € 538 pro Monat überschritten wird.
Aufgrund der aktuellen Lage vergeben wir gerne wieder Termine in unserer Kanzlei und nehmen Ihre Unterlagen wieder persönlich in Empfang.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie bei Betreten der Kanzleiräume weiterhin einen Mundschutz zu tragen.