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Wichtige Steueränderungen 2026 – Kurzüberblick

Zum 1. Januar 2026 sind zahlreiche steuerrechtlich Änderungen in Kraft, über die wir Sie nachfolgend kurz informieren möchten:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. In diesem Zusammenhang wird die Geringfügigkeitsgrenze von 556 € auf 603 € monatlich angehoben, sodass bei Mindestlohn weiterhin eine Beschäftigung von rund 10 Stunden pro Woche möglich bleibt.

Mit der sogenannten Aktivrente werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu einem Betrag von 24.000 € jährlich lohnsteuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 21 EStG). Dies gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, jedoch nicht für Minijobs oder selbstständige Tätigkeiten. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an. 

Übergabe der Steuerkanzlei zum 01. September 2025

Nach über 30 Jahren intensiver und erfüllender Tätigkeit als selbstständiger Steuerberater ist es an der Zeit, ein neues Kapitel aufzuschlagen: Zum 01. September 2025 werde ich meine Steuerkanzlei an meinen Sohn, Tobias Schug, übergeben.

Aktueller Mindestlohn 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue Mindestlohn von € 12,41. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Anhebung auf € 12,82 erfolgen.

Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von nunmehr € 538 pro Monat überschritten wird.

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