Ab dem 1. Januar 2016 können Eltern das Kindergeld nur noch beziehen, wenn bei der zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) des Kindes angegeben ist.
Die Neuregelung gilt unabhängig vom Geburtstag Ihres Kindes. Somit muss auch für Kinder, die vor 2008 - also dem Jahr Einführung der individuellen Steuer-ID - geboren wurden, die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und der kindergeldberechtigten Person angeben werden.