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Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten ab dem 1.1.2015

Seit dem 1. Januar 2015 gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch für kurzfristig Beschäftigte sowie in Privathaushalten angestellte Arbeitnehmer, flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde.

Der Mindestlohn gilt ebenfalls für geringfügig Beschäftigte (Minijobs). Hier gilt es das auszubezahlende Entgelt durch die zu arbeitenden Stunden zu dividieren. Im Ergebnis müssen mindestens 8,50 € pro Stunde herauskommen, wobei es unzulässig ist die pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in die Berechnung einzubeziehen.

Checkliste Einkommensteuer 2013

Um Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die Einkommensteuer-Erklärung 2013 im Vorwege bestmöglich unterstützen zu können, steht Ihnen ab sofort eine Checkliste über die steuerlich relevanten Unterlagen für 2013 als Download in unserem Mandantenservice-Bereich unter der Rubrik "Formulare" zur Verfügung.

Mandanten-Newsletter "Das Wichtigste"

Unser Newsletter „Das Wichtigste“ mit Informationen aus dem Steuerrecht  erscheint ab sofort monatlich mit aktuellen Neuerungen im Steuerrecht sowie den angrenzenden Themenbereichen auf unserer Homepage.

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