Seit dem 1. Januar 2015 gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch für kurzfristig Beschäftigte sowie in Privathaushalten angestellte Arbeitnehmer, flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde.
Der Mindestlohn gilt ebenfalls für geringfügig Beschäftigte (Minijobs). Hier gilt es das auszubezahlende Entgelt durch die zu arbeitenden Stunden zu dividieren. Im Ergebnis müssen mindestens 8,50 € pro Stunde herauskommen, wobei es unzulässig ist die pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in die Berechnung einzubeziehen.
Um Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die Einkommensteuer-Erklärung 2013 im Vorwege bestmöglich unterstützen zu können, steht Ihnen ab sofort eine Checkliste über die steuerlich relevanten Unterlagen für 2013 als Download in unserem Mandantenservice-Bereich unter der Rubrik "Formulare" zur Verfügung.
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