Seit dem 1. Januar 2015 gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch für kurzfristig Beschäftigte sowie in Privathaushalten angestellte Arbeitnehmer, flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde.
Der Mindestlohn gilt ebenfalls für geringfügig Beschäftigte (Minijobs). Hier gilt es das auszubezahlende Entgelt durch die zu arbeitenden Stunden zu dividieren. Im Ergebnis müssen mindestens 8,50 € pro Stunde herauskommen, wobei es unzulässig ist die pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in die Berechnung einzubeziehen.