Unser Newsletter „Das Wichtigste“ mit Informationen aus dem Steuerrecht erscheint ab sofort monatlich mit aktuellen Neuerungen im Steuerrecht sowie den angrenzenden Themenbereichen auf unserer Homepage.
Bereits seit einigen Jahren werden steuerlich erhebliche Daten von Versicherten und Leistungsempfängern von Dritten, wie z.B. Rentenversicherungsträger, Krankenversicherungen, Bundesagentur für Arbeit und Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Seit dem 28. April 2014 haben die Bayerischen Finanzämter die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter übertragen. Die Hauptzollämter übernehmen somit die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und sind ab sofort Ihr neuer Ansprechpartner.
©2014 - 2025 Steuerkanzlei Schug. Created By Lookatweb
Rufen Sie uns unverbindlich an