0911.630003

09. 06. 14.
Erstellt: Montag, 09. Juni 2014

Bereits seit einigen Jahren werden steuerlich erhebliche Daten von Versicherten und Leistungsempfängern von Dritten, wie z.B. Rentenversicherungsträger, Krankenversicherungen, Bundesagentur für Arbeit und Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

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09. 06. 14.
Erstellt: Montag, 09. Juni 2014

Seit dem 28. April 2014 haben die Bayerischen Finanzämter die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter übertragen. Die Hauptzollämter übernehmen somit die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und sind ab sofort Ihr neuer Ansprechpartner.

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