Bereits seit einigen Jahren werden steuerlich erhebliche Daten von Versicherten und Leistungsempfängern von Dritten, wie z.B. Rentenversicherungsträger, Krankenversicherungen, Bundesagentur für Arbeit und Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Seit 2014 sollen nun mit Hilfe der „vorausgefüllte Steuererklärung“ die Steuerpflichtigen und wir, als Ihre steuerlichen Vertreter, bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt werden. Zunächst werden nur vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerdaten, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen von der Finanzverwaltung zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Aus Gründen des Steuergeheimnisses sowie des Datenschutzes muss jedoch auch weiterhin sichergestellt werden, dass nur der Steuerpflichtige selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Daten einsehen und abrufen kann.
Hierfür ist eine Bevollmächtigung auf Grundlage eines amtlichen Musters der Finanzverwaltung erforderlich. Diese Vollmacht ersetzt die uns bisher von Ihnen erteilte Vertretungsvollmacht in Steuersachen.
Wünschen Sie weitere Informationen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.