Die Bundesregierung hat am 27. April 2017 über die Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf nunmehr 800 Euro netto entschieden. Diese Regelung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Die neue Wertgrenze, welche zuvor letztmalig im Jahre 1965 angehoben worden ist, wird auf nach dem 31.12.2017 angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter angewendet.