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Steuer-ID für Kindergeld ab 1.1.2016

Ab dem 1. Januar 2016 können Eltern das Kindergeld nur noch beziehen, wenn bei der zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) des Kindes angegeben ist.

Die Neuregelung gilt unabhängig vom Geburtstag Ihres Kindes. Somit muss auch für Kinder, die vor 2008 - also dem Jahr Einführung der individuellen Steuer-ID -  geboren wurden, die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und der kindergeldberechtigten Person angeben werden.

Jedoch wird diese Angabe seit einigen Jahren bereits bei der Antragstellung für das Kindergeld von den Familienkassen im Rahmen der Beantragung im Formular abgefragt. Somit betrifft diese Änderung vor allem ältere Kinder.     

Bei den neuen Formularen, welche Sie bereits online auf den Internetseiten der Familienkassen finden, ist schon jetzt vermerkt, dass die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummern für den Antragsteller sowie das berechtigte Kind zwingend ist.

Mit diesem geänderten Verfahrens will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es zu keinen Doppelzahlungen von Kindergeld kommt.

Sie müssen jedoch nicht befürchten ab Januar 2016 kein Kindergeld mehr zu erhalten, sofern die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse hinterlegt ist. Das Kindergeld wird erst einmal wie bisher ausgezahlt werden. Sie werden im Falle eines Nichtvorliegens im Laufe des Jahres 2016 von Ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert werden. Sollten Sie die Steuer-Identifikationsnummern Ihrer Familienkasse noch mitteilen müssen, tun Sie dies schriftlich.

Hier finden Sie eine Übersicht der Familienkassen hier.

 

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