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Aktueller Mindestlohn 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue Mindestlohn von € 12,41. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Anhebung auf € 12,82 erfolgen.

Bei Verträgen mit "Minijobbern" sollte daher überprüft werden, ob durch die Anhebung des Mindestlohn die Grenze der Geringfügigkeit von nunmehr € 538 pro Monat überschritten wird.

Um Sie im Vorwege auch hier bestmöglich unterstützen zu können, steht Ihnen auch - neben unseren Personalfragebögen zur Aufnahme eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sowie dem Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigten - ein Muster-Arbeitsvertrag der Minijob-Zentrale für geringsfügig entlohnte Beschäftigte zum Download in unserem Mandantenservice-Bereich unter der Rubrik "Formulare" zur Verfügung.

Hier gelangen Sie direkt zur Rubrik Formulare.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Mindestlohn und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse steht Ihnen unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung.

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