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Verwaltung der Kfz-Steuer durch Hauptzollämter

Seit dem 28. April 2014 haben die Bayerischen Finanzämter die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter übertragen. Die Hauptzollämter übernehmen somit die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und sind ab sofort Ihr neuer Ansprechpartner.

Bisher durch die bayerischen Finanzämter erteilte Steuerbescheide, Steuernummern, gewährten Steuervergünstigungen und erteilten Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig.

Sofern Sie bisher noch nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden Kraftfahrzeughalter derzeit durch ein Schreiben des Zolls mit dem Betreff „Änderung der Bankverbindung für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)“  auf die neue Bankverbindung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer hingewiesen.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt auf der Internetseite der Zollverwaltung unter www.zoll.de .

Die Zuständigkeit für An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen bleibt von dieser Änderung unberührt und liegt auch wie bisher unverändert bei den Zulassungsstellen.

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