Grundsteuerreform – Abgabe der Feststellungserklärung
Nachdem im Bundestag und Bundesrat bereits in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet wurde, müssen nun deutschlandweit über 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden - davon alleine rund 6 Millionen in Bayern.
Für jedes Grundstück müssen Sie als Eigentümer bis spätestens 31.Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben. Hierzu werden aktuell die Aufforderung seitens der Finanzämter an die Erklärungspflichtigen mit Grundbesitz verschickt.
Maßgebend für die Bewertung sind die Wert- und Besitzverhältnisse vom 1. Januar 2022. Die neu ermittelten Bewertungsgrundlagen werden dann erstmals in 2025 zur Grundsteuerberechnung von den Kommunen herangezogen.
Gerne unterstützen mein Team und ich Sie bei der Erstellung der Grundsteuererklärungen. Nach Beauftragung erhalten Sie von uns die notwendigen Unterlagen einschließlich eines Fragebogens zugesandt, damit wir für Sie in dieser Sache tätig werden können.
Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform und Abgabe der Feststellungserklärung steht Ihnen unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung.